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Heimfürsprecher / Heimbeirat
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Der Heimfürsprecher ist zuständig ...

 
Die Heimbewohner sind berechtigt, in den Angelegenheiten, die ihr Leben im Heim berühren, mitzuwirken. Diese Mitwirkung erfolgt nicht unmittelbar durch sie selbst, sondern über den Heimbeirat bzw. Heimfürsprecher.

Mit der Wahl des Vertretungsorgans Heimbeirat oder der Bestellung des Heimfürsprechers wird die Position der Bewohner gestärkt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Wünsche und Anregungen, Erfahrungen und Vorschläge der Bewohner zur Geltung kommen.

Damit wird der Zweck des Heimgesetzes (§ 2 HeimG) nämlich die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen und deren Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu wahren und zu fördern, erfüllt.



 

 
Unsere Heimfürsprecherinnen sind von Juli 2010 - Juli 2012: Frau Felicitas Kilian
und Annemarie Gärtner.  
 
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